Arbeitsrecht

Kanzlei Holger Schreiber Arbeitsrecht

Kündigung

Eine Kündigung ist nicht immer rechtens, sie muss formelle und materielle Voraussetzungen erfüllen. Das fängt schon damit an, dass sie der Schriftform bedarf, eine Email oder gar Whatsapp-Nachricht also nicht ausreicht (was immer noch überraschend häufig, auch von Arbeitgebern, verkannt wird).

Es gilt zu prüfen, ob Kündigungsschutz besteht. Auf Seiten des Arbeitgebers ist gegebenenfalls eine Schwerbehinderung oder – bei Vorliegen eines entsprechenden Tarifvertrags – eine die ordentliche Kündigung ausschließende, lange Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen. Ab einer gewissen Mitarbeiterzahl hat eine so genannte Sozialauswahl unter den vergleichbaren Arbeitnehmern zu erfolgen.

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, berate ich Sie über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, egal, ob das Ziel eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder der Erhalt einer Abfindung ist. An dieser Stelle ist wichtig zu wissen, dass eine Kündigungsschutzklage zwingend innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung bei Gericht eingereicht werden muss.

Als Arbeitgeber berate ich Sie im Vorfeld von Umstrukturierungsmaßnahmen und setze diese erforderlichenfalls bei Gericht für Sie durch.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine Ermahnung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, der weist damit auf ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten hin. Eine Abmahnung soll den Arbeitnehmer zur Verbesserung seines Verhaltens oder seiner Leistung bewegen und ihn vor weitergehenden Konsequenzen, wie einer Kündigung, warnen.

Es gibt keine feste Regel, welche Anzahl an Abmahnungen eine Kündigung bedingen kann, in Einzelfällen bedarf es aber keiner zweiten. Insofern sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung unbedingt handeln und sich rechtzeitig an mich wenden, damit wir die weitere Vorgehensweise, also wie auf die Abmahnung reagiert werden kann, besprechen.

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist die privatrechtliche Grundlage der Vertragsbeziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Die Gestaltung bzw. Überprüfung eines Arbeitsvertrages durch einen Anwalt trägt dazu bei, dass das Beschäftigungsverhältnis positiv und reibungslos verläuft, indem alle Beteiligten klare Erwartungen haben und ihre Rechte und Pflichten kennen. Ich berate Sie mit der gebotenen Sorgfalt bei Fragen zu der inhaltlichen Gestaltung eines Arbeitsvertrages ebenso wie bei Fragen zu der Abgrenzung von sozial abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Ende des Arbeitsverhältnisses regelt, oft unter Verkürzung der Kündigungsfrist bei gleichzeitiger Zahlung einer Abfindung.

Eine Kündigung und ein Rechtsstreit über deren Wirksamkeit soll so vermieden werden, jedoch drohen dem Arbeitnehmer Nachteile bei dem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Da er (mehr oder minder) freiwillig seinen Arbeitsplatz aufgibt, droht eine so genannte Sperrzeit von 12 Wochen.

Man kann Aufhebungsverträge in manchen Fällen so gestalten, dass es dazu nicht kommt. Wenn sich eine Sperrzeit nicht vermeiden lässt, ist es angemessen, diesen Nachteil über die Höhe einer Abfindung zu kompensieren.