Steuerrecht / Steuerstrafrecht

Kanzlei Holger Schreiber Steuerstrafrecht

Steuerordnungswidrigkeiten

Steuerordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Im Gegensatz zu den Steuerstraftaten, die mit hohen Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet werden, kommen Steuerpflichtige bei den Steuerordnungswidrigkeiten meist mit Säumniszuschlägen oder Bußgeldern davon. Vermeiden sollte man sie dennoch unbedingt. Vertrauen Sie auf unsere jahrzehntelange Expertise bei der Prävention von Ordnungswidrigkeiten. Und verlassen Sie sich auf uns, wenn es darum geht, Bußgelder abzuwenden und Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten reibungslos über die Bühne zu bringen.

Steuerhinterziehung

Steuerrecht und das Strafrecht sind zwei getrennte Rechtsgebiete. Das Steuerrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Sollten jedoch Verstöße gegen steuerrechtliche Vorschriften begangen werden, kann dies zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, die im Steuerstrafrecht geregelt sind.

Das Steuerstrafrecht ist somit eine Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht und hat seine eigene Prozessordnung, das Steuerstrafverfahren. Hierbei geht es um Straftaten, die im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Pflichten stehen, zum Beispiel Steuerhinterziehung. In solchen Fällen kommt das Steuerstrafrecht zum Tragen. Im Rahmen einer Steuerhinterziehung müssen unterschiedliche Ausgangssituationen unterschieden werden. Ganz egal, welcher Fall bei Ihnen vorliegt: Ganz gleich, welche Steuerstraftat im Raum steht, ob noch unentdeckt oder im Zuge eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens. Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Steuerfahndung

Auch steuerehrliche Unternehmer und Privatpersonen können in das Visier der Steuerfahndung geraten. Kontrollmitteilungen, Kontenabfragen, Betriebsprüfungen oder (anonyme) Anzeigen sind regelmäßig die Anlässe von Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen. Grundsätzlich reicht schon ein Anfangsverdacht einer Steuerstraftat aus, um den notwendigen richterlichen oder staatsanwaltlichen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. Alle Details zur Durchsuchung und Beschlagnahme durch die Steuerfahndung, den rechtlichen Grundlagen sowie den Rechten und Pflichten der Betroffenen, können wir in Ihrem Fall gemeinsam durchgehen.